Vorsicht bei der Anmeldung!

Eigentlich eine Formalie: man zieht um, und meldet seinen neuen Wohnsitz bei der Gemeinde an. Doch Vorsicht! Auch hier verbergen sich Tücken.

Insbesondere dann kann es zu Problemen kommen, wenn man die Bestätigung der Meldung nicht genau auf Fehler hin prüft. Zu schnell ist in dem Feld, das für die Religionszugehörigkeit vorgesehen ist, eine Religionsgemeinschaft angegeben. Wenn dieser Eintrag nicht korrigiert wird, kann dies zu Einigem an bürokratischem Aufwand führen.

Denn: die Religionsgemeinschaft wird von dem Wohnsitz ihres vermeintlichen neuen Mitglieds verständigt, welche üblicherweise dann den Kirchenbeitrag vorschreibt.

Und hier beginnt der Aufwand: jetzt muss man die betreffende Religionsgemeinschaft informieren, dass man eigentlich gar nicht Mitglied ist. Hat man noch die Unterlagen, ist dies relativ schnell erledigt.

Zu einem richtigen Problem jedoch auswachsen kann sich die Sache, wenn man den Nachweis des Austritts (die sog. Kenntnisnahme) nicht mehr hat. Lässt sich die Religionsgemeinschaft von ihrer Annahme der Mitgliedschaft nämlich nicht abbringen, kann es im Extremfall zu einer gerichtlichen Verhandlung kommen.

Deshalb auf jeden Fall folgende Punkte beachten:

  1. Bei einer Meldung des Wohnsitzes unbedingt die Meldedaten auf der Bestätigung der Meldung kontrollieren!
  2. Die Kenntnisnahme der Austrittserklärung unbedingt zu den anderen wichtigen Urkunden geben (und eventuell eine Kopie machen)
Sollten noch Fragen offen sein, kann man sich an uns wenden

Stichworte: Kirchenaustritt, Umzug, Wohnsitzwechsel